Im Konflikt zwischen Letzter Generation, die sich auf ihr Grundrecht auf Protest beruft, und Staatsanwaltschaften, die diesen kriminalisieren, stellt sich hier erstmals eine richterliche Kammer Deutschlands auf die Seite von zivilgesellschaftlichen Engagement und entschlossen gegen das demokratiefeindliche Verhalten der Staatsanwaltschaften. Der Beschluss entlarvt die kriminellen Vereinigungsanklagen gegen die Letzte Generation als an den Haaren herbeigezogen.