Deutschland hat sich gegen eine Einschränkung über die Motivationslage entschieden und dafür schon leichtere Taten ausreichen zu lassen. Nationales Strafrecht schärfer zu fassen, als es die EU verlangt, ist nicht per se verboten. Das gilt allerdings nur so lange, wie der Gesetzgeber dabei nicht eigenes Verfassungsrecht oder menschenrechtliche Standards verletzt.
Michael Forst, UN-Sonderberichterstatter für den Schutz von Umweltschützern, erklärte dazu Ende letzten Jahres, er sei
„zutiefst besorgt, eine derartige Erosion des zivilgesellschaftlichen Raums und Bedrohungen gegen Umweltschützer in Europa und auch in Deutschland, mitzuerleben.“