Was weit hergeholt klingen mag, wurde für den Zahlungsdienstleister elinor zur bitteren Realität, als bei diesem im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Letzte Generation wegen § 129 StGB über 700.000 € beschlagnahmt wurden. elinor war allerdings kein Geheiminstrument terroristischer Institutionen zur Verschleierung von dubiosen Zahlungen, sondern gab zum Beispiel Schulklassen und Vereinen die Möglichkeit Gruppenkonten zu führen, und das alles unter staatlicher Aufsicht. Der Umstand, dass auch die Letzte Generation ein Konto bei elinor unterhielt, führte dazu, dass der Dienstleister ins Visier der Behörden geriet.
Erst ein halbes Jahr nach der Beschlagnahmung stellte ein Gericht fest, dass diese Aktion rechtswidrig war. Dabei wurde weder zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung noch zum Zeitpunkt der gerichtlichen Feststellung ein einziges Mitglied der Letzten Generation tatsächlich wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Und das führt uns zum nächsten, und vielleicht wichtigsten Kritikpunkt:
§ 129 StGB öffnet dem Staat Türen, die viel schwieriger zu öffnen sein sollten!