Im Zusammenhang mit Aktionen, die ausschließlich dem Zweck dienen, auf die Klimakatastrophe aufmerksam zu machen, finden wir generell nicht, dass die staatliche Antwort Strafe sein sollte. Der Umstand, dass § 129 StGB noch härtere Strafen ermöglicht, ist also völlig irrsinnig.
Auch Unterstützer*innen drohen empfindliche Strafen
Die Drohung, wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt zu werden, trifft nicht nur diejenigen, die die Vereinigung gründen oder Mitglied in ihr sind, sondern auch solche, die die Vereinigung nur unterstützen.
Unterstützen ist wiederum ein wahnsinnig breiter Begriff, der den Staatsanwaltschaften großen Interpretationsspielraum gibt. Während die Unterstützung durch die Lieferung von Waffen an Strukturen des organisierten Verbrechens zurecht kriminalisiert ist, sollte beim Einkaufen von Sekundenkleber für eine Dritte Person, die bereit ist, sich für das Klima auf eine Straße zu kleben keine Strafandrohung bis zu drei Jahren im Raum stehen.